Ermitteln Sie in wenigen Sekunden Ihren voraussichtlichen KfW-Zuschuss nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (Stand 21.07.2026).
Fördersatz nach anzusetzendem Einkommen: bis 30.000 € → 40 %, bis 40.000 € → 30 %, bis 50.000 € → 10 %. Nur für die selbst genutzte Wohneinheit.
Der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-/Gas-Etagen- bzw. alten Gas-/Biomasseheizung bringt den Klimageschwindigkeits-Bonus (+16 %, nur selbst genutzt). Er sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Dies ist eine unverbindliche und kostenlose Ermittlung Ihrer Förderhöhe der KfW nach den ab 21.07.2026 geltenden BEG-Förderbedingungen. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit; maßgeblich ist der Förderbescheid der KfW.